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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Immobilien Sollmann+Zagel GmbH

im Folgenden auch ISZ bezeichnet

1. Wir erhalten für den Nachweis und/oder Vermittlung von Vertragsangelegenheiten eine Provision in nachstehend aufgeführter Höhe inkl. jeweils gültiger gesetzlicher Mehrwertsteuer (z. Zt. 19 %):
a. bei Kaufverträgen oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften 3,57 % vom Kaufpreis.
b. bei Vermietung, Verpachtung, Leasing oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften für Wohnimmobilien 2,38 Monatsmieten; dies sind die vom Objektabnehmer zu zahlenden Beträge zzgl. aller sonstigen Zuwendungen und geldwerten Leistungen, mit Ausnahme der Nebenkosten, falls und soweit diese abzurechnen sind.
c. für die Vermietung von gewerblichen Objekten mit einer Mietlaufzeit von unter 5 Jahren 3,57 Monatsbruttowarmmieten (Bruttowarmmiete = Kaltmiete + sämtliche Nebenkosten + Heizung + MwSt.), bei einer Mietlaufzeit ab 5 Jahren und länger beträgt die Provision 3,57 % aus der 10-fachen Jahresbrutto-warmmiete. Optionsvereinbarungen werden der Laufzeit hinzugerechnet.
d. bei Bestellung eines Vorkaufsrechtes beträgt die Provision 1,19 % vom Verkaufswert des Grundbesitzes.
Die vorstehenden Provisionssätze sind mangels abweichender Vereinbarung vom Objektabnehmer an ISZ zu zahlen. Sie gelten, soweit in dem jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich eine andere Provision ausgewiesen ist.

2. Die Provision ist mit Abschluss des Hauptvertrages verdient und zur Zahlung fällig. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung der Provision oder eines Aufwendungsersatzes sind vom Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Basiszinssatz des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes (DÜG), mindestens jedoch 6 % zu zahlen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden
nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.

3. Wir dürfen auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig werden.

4. Dem Auftraggeber ist jegliche Weitergabe der durch uns erteilten Informationen – insbesondere des Nachweises – an Dritte nur nach schriftlicher Zustimmung durch uns gestattet. Andernfalls haftet er – unbeschadet eines weiteren Schadenersatzanspruchs – im Falle des Vertragsschlusses durch den Dritten auf die entgangene Provision.

5. Ist dem Auftraggeber ein Angebot bereits bekannt, hat er dies unverzüglich, längstens jedoch innerhalb einer Woche nach Erhalt, schriftlich unter Angabe der Quelle anzuzeigen. Verstöße gegen diese Verpflichtung begründen einen Schadenersatzanspruch unsererseits.

6. Nimmt der Auftraggeber von seinen Vertragsabsichten Abstand, ist er verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich zu informieren.

7. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich über den Abschluss eines Hauptvertrages zu informieren und eine Vertragsabschrift zu übersenden.

8. Angaben in Exposés, Prospekten, Beschreibungen u.ä. beruhen ausschließlich auf den uns vom Objektanbieter erteilten Informationen; hierfür wird keinerlei Haftung übernommen.

9. Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen sind schriftlich zu vereinbaren. Kündigungen des Maklervertrages bedürfen der Schriftform.

10. Bei Maklerverträgen mit Vollkaufleuten ist Nürnberg Erfüllungsort und Gerichtsstand.

(Stand 26.05.2006)