Anders als bei Immobilien sind Ehen und Partnerschaften nur bedingt. Ist bei Ihnen der Fall eingetroffen, dass Sie keinen anderen Ausweg sehen, als sich von Ihrem/Ihrer Ehepartner*in zu trennen und scheiden zu lassen, werden viele Fragen rund um das gemeinsame Eigenheim auftauchen. Fragen wie „Was wird bei einer Scheidung aus dem gemeinsamen Haus?“ oder „Wie wird der Wert der Immobilie bei Scheidung ermittelt?“.
In der Regel kommen im Scheidungsfall zwei Arten von Gutachten für eine Immobilienbewertung in Frage. Ein Kurzgutachten stellt kurz und übersichtlich dar, was Ihre Scheidungsimmobilie wert ist. In einem Verkehrswertgutachten werden einzelne Faktoren hingegen sehr genau beschrieben. Diese liefern im Vergleich zum Kurzgutachten deutlich detailliertere Ausführungen zum Wert Ihrer Scheidungsimmobilie.
Im Folgenden sehen Sie ein Berechnungsbeispiel:
Ertragswertverfahren | 600 m² |
* Bodenrichtwert pro m² | 140 € |
= Bodenwert | 84.000 € |
- Bewirtschaftungskosten | 5.000 € |
= Reinertrag des Grundstücks | 25.000 € |
- Bodenwertverzinsung | 4.200 € |
= Gebäudereinertrag | 20.800 € |
* Vervielfältiger | 14 |
= Gebäudeertragswert | 291.200 € |
Vorübergehender Ertragswert | 375.200 € |
- Wertminderung | 50.000 € |
=Ertragswert / Verkehrswert | 325.200 € |
Eine Trennung und Scheidung ist für Ehepartner*innen fast immer eine sehr schwierige Zeit. Abgesehen von Emotionen spielt Geld und Vermögen eine sehr große Rolle. Häufig sorgt die gerechte Aufteilung bzw. der Zugewinnausgleich einer Scheidungsimmobilie für schlaflose Nächte. Daher bringt eine Immobilienbewertung bei einer Scheidung viel Klarheit und spart Ihnen eine Menge Zeit, Geld und Nerven.
Der Zugewinn ist das während der Ehe erworbene Vermögen der Ehepartner*innen. Dieser Zugewinn wird bei einer Scheidung in der Regel geteilt, sofern bei der Eheschließung nichts anderes vertraglich vereinbart wurde. In den Zugewinnausgleich fließt bei einer Scheidung auch die Wertsteigerung eines Hauses oder einer Wohnung ein.
Kommt es zur Trennung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, gehört die Immobilie lediglich demjenigen, der daran das Eigentum erworben hat. Anders sieht das aus, wenn eine Eigentumswohnung oder ein Haus gemeinsam erworben wurde. Sollte man sich bei einer Trennung nicht einig werden, erfolgt in letzter Konsequenz eine Teilungsversteigerung.
Quelle: immobileinscout24.de
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