Immobilien-Glossar

Im Bereich der Immobilien gibt es viele Fachbegriffe, die nicht jedem bekannt sind, so dass es zu Missverständnissen und Fehlinterpretationen kommen kann.

In unserem Immobilien-Glossar erklären wir Ihnen daher einzelne Begriffe in kurzer und hoffentlich verständlicher Form.

Um Ihnen die Suche zu erleichtern, haben wir die Begriffe alphabetisch sortiert. Auch wird unser Glossar sukzessive ergänzt.

Sollten Sie konkrete Fragen zur Immobilienverwertung haben, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, wir beraten Sie unverbindlich in einem ausführlichen Gespräch.

Baubeschreibung

Eine Baubeschreibung umfasst die detaillierte Aufstellung über alle Ausstattungs- und Ausfertigungsmerkmale eines Bauvorhabens. Wichtige Inhalte der Baubeschreibung sind zum Beispiel die Beschaffenheit der Wände und des Daches, die Heizung, die Art der Fenster etc. Außerdem gibt sie genaue Auskunft über die beim Bau verwendeten Materialien. Aufgrund der Wichtigkeit einer Baubeschreibung für die Beurteilung der Qualität eines Gebäudes ist diese ein zentraler Bestandteil der Finanzierungsanfrage. Darüber hinaus ist sie dem Antrag auf Baugenehmigung beizufügen.

Bauerwartungsland

Bauerwartungsland sind Flächen, die zum Bewertungszeitpunkt noch nicht in Bauland umgewidmet sind, bei denen aber in naher Zukunft durch ihre Eigenschaften, Beschaffenheit und Lage eine bauliche Nutzung zu erwarten ist.

Baugenehmigung

Unter einer Baugenehmigung versteht man die Genehmigung der Baubehörde, dass einem baulichen Vorhaben nach geltenden öffentlichen-rechtlichen Vorschriften keine Hindernisse gegenüberstehen. Mit der Baugenehmigung – auch Bauerlaubnis genannt – dürfen bauliche Anlagen errichtet, beseitigt oder verändert werden.

Besitzer

Besitz ist die tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache (§ 854 BGB). Derjenige, der z.B. als Mieter in einer Immobilie wohnt, ist Besitzer

Bestellerprinzip

Das Bestellerprinzip im Bereich der Immobilienwirtschaft ist eine Regelung der Provision für Immobilienmakler im Bereich der Vermittlung von Mietverträgen über Wohnraum. Hierbei werden Vermittler von demjenigen bezahlt, der die Leistung des Maklers bestellt. Beauftragt der Vermieter den Makler damit, seine Immobilie zu vermarkten, ist er provisionspflichtig. Im Gegenzug muss der Mieter den Makler zahlen, wenn er einen Immobilienprofi beauftragt, exklusiv für ihn eine Wohnung zu finden und es dann zum Abschluss eines Mietvertrags kommt. Der Vermittlungsvertrag muss darüber hinaus schriftlich geschlossen werden.

Beurkundung

Der Kaufvertrag über ein Grundstück, eine Immobilie oder eine Eigentumswohnung bedarf der notariellen Beurkundung. Während der Beurkundung muss der Kaufvertrag vom Notar vorgelesen, genehmigt und in Anwesenheit des Notars von den beteiligten Parteien unterzeichnet werden.  Ohne eine notarielle Beurkundung ist der Vertrag nicht rechtsgültig. Die Höhe der Notarkosten richtet sich nach der Höhe des Kaufpreises. In der Regel liegt die Notargebühr für Beurkundung und Eintragung ins Grundbuch bei 1,5 Prozent.

Bodenrichtwert

Der Bodenrichtwert ist ein Wert, um den Preis eines Grundstückes zu ermitteln. Er wird in Euro pro m² angegeben und kann von jedermann beim zuständigen Gutachterausschuss oder beim Bauamt angefragt und eingesehen werden. Die Ermittlung der Bodenrichtwerte erfolgt durch den Gutachterausschuss anhand von Kaufpreissammlungen. Hierzu werden die durchschnittlichen Bodenwerte für bestimmte Flächen eines Stadtgebiets, welche in ihrer Nutzung und Lage vergleichbar sind, herangezogen.

Bonität

Die Bonität bezeichnet die Kreditwürdigkeit und die damit verbundene Fähigkeit und Bereitschaft von Personen oder Unternehmen, die aufgenommenen Schulden zurückzuzahlen. Die Bonität spielt bei der Immobilienfinanzierung eine wichtige Rolle in der Darlehensberechnung. Dabei werden unterschiedliche Kriterien zur Bonitätsprüfung herangezogen: dazu zählen zum Beispiel die Kreditabwicklung anderer Kredite, die Einkommenssituation, die Ausgabesituation, vorhandenes Vermögen oder die Schuldensituation.