Tipp-Geber

Sie haben erfahren, dass ein Haus in Ihrer Nachbarschaft zum Verkauf steht? Wissen, dass eine Wohnung den/die Besitzer*in wechseln soll? Oder kennen jemanden, der ein Grundstück verkaufen will? Geben Sie uns den Tipp und verdienen Sie im Erfolgsfall an unserer Maklerprovision.

Wie funktioniert es?

Geben Sie uns Ihren Tipp und Sie erhalten bei erfolgreicher Prüfung die Bestätigung als „Tippgeber*in“.

Anspruch auf eine Provision besteht nur, wenn dies mit uns vor oder bei der Bekanntgabe einer Empfehlung vereinbart und durch uns bestätigt worden ist. Sollten Sie Ihren Provisionsanspruch erst nach der Vermittlung einer Immobilie durch unser Unternehmen bei uns melden, so können wir dies nicht berücksichtigen.

Welche Objekte kann ich empfehlen?

Grundsätzlich können Sie jede Immobilie und jedes Grundstück vorschlagen, welche/s zum Verkauf steht oder verkauft werden soll. Voraussetzungen für Ihre Tippgeberprovision sind:

  • Die Immobilie bzw. das Grundstück ist uns noch nicht bekannt
  • Die Immobilie bzw. das Grundstück ist noch nicht öffentlich zum Verkauf ausgeschrieben (z. B. in Zeitungen, auf Internetportalen, durch Verkaufsschilder etc.)
  • Die Immobilie bzw. das Grundstück liegt im Großraum Nürnberg

Darf der/die Eigentümer*in mein Verwandter sein?

Der/die Eigentümer*in darf durchaus aus Ihrem Bekannten- oder Verwandtenkreis stammen. Tipps für Ihre eigene Immobilie bzw. die Ihres/Ihrer Partners/Partnerin können allerdings nicht berücksichtigt werden.

Was passiert nach meinem Tipp?

Zunächst werden wir prüfen, ob wir Ihren Immobilien-Tipp bereits kennen oder ob die Immobilie bereits veröffentlicht wurde. Wenn nicht, nehmen wir mit dem/der Eigentümer*in Kontakt auf und vereinbaren einen Termin. Sollte danach ein Vertrag zwischen dem/der Eigentümer*in und uns zustande kommen, erhalten Sie - eine erfolgreiche Vermittlung vorausgesetzt - selbstverständlich Ihren Provisionsanteil!

Woran erkennen ich, dass eine Immobilie zum Verkauf steht?

Möglicherweise erzählen Ihnen Freunde, Bekannte oder Nachbarn, dass sie ihre Immobilie verkaufen möchten. Weitere Anzeichen für einen geplanten Verkauf sind:

  • Leere Fenster an einem Objekt
  • Ihr/Ihre Vermieter*in informiert Sie über einen geplanten Verkauf
  • Häuser oder Wohnungen sind längere Zeit unbewohnt
  • Der Briefkasten wurde längere Zeit nicht geleert
  • Der Garten wirkt ungepflegt oder im Winter wird kein Schnee geräumt

Wenden Sie sich in diesen Fällen an den/die Haus-  bzw. Wohnungsbesitzer*in oder die Nachbarn. Auch wenn Sie keine weiteren Informationen bekommen, können Sie uns gerne ansprechen. Wir kümmern uns dann um alles Weitere.