Immobilien-Glossar

Im Bereich der Immobilien gibt es viele Fachbegriffe, die nicht jedem bekannt sind, so dass es zu Missverständnissen und Fehlinterpretationen kommen kann.

In unserem Immobilien-Glossar erklären wir Ihnen daher einzelne Begriffe in kurzer und hoffentlich verständlicher Form.

Um Ihnen die Suche zu erleichtern, haben wir die Begriffe alphabetisch sortiert. Auch wird unser Glossar sukzessive ergänzt.

Sollten Sie konkrete Fragen zur Immobilienverwertung haben, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, wir beraten Sie unverbindlich in einem ausführlichen Gespräch.

Denkmalschutz

Denkmalschutz ist eine staatliche Maßnahme zur Bewahrung von kulturhistorisch relevanten Gebäuden oder Gebäudeteilen, um sie dauerhaft und unverfälscht zu erhalten. Jedes Gebäude, das künstlerisch oder geschichtlich von Bedeutung ist, kann unter Denkmalschutz gestellt werden. Der Denkmalschutz kann sich auch nur auf Teile eines Gebäudes beziehen.

Dienstbarkeit

Diese gewährt dem Berechtigten Nutzungsrechte an einem anderen Grundstück (z.B. Wegerecht) oder einen Anspruch auf Unterlassung gewisser Handlungen (z.B. Baubeschränkung)

Dienstbarkeit

Dienstbarkeiten berechtigen Nachbarn oder andere Dritte, Ihr Grundstück in einer bestimmten Art und Weise zu nutzen oder verpflichten Sie als Eigentümer, bestimmte Handlungen auf Ihrem eigenen Grundstück zu unterlassen. Da Dienstbarkeiten im Grundbuch eingetragen sind, bleiben sie beim Verkauf der Immobilie fortbestehen und verpflichten auch den Erwerber der Immobilie. Hierzu gehören Wohnrecht, Geh- oder Fahrrechte, Überbau oder die Pflicht, auf einem Grundstück keine gewerblichen Tätigkeiten auszuüben.