Immobilien-Glossar

Im Bereich der Immobilien gibt es viele Fachbegriffe, die nicht jedem bekannt sind, so dass es zu Missverständnissen und Fehlinterpretationen kommen kann.

In unserem Immobilien-Glossar erklären wir Ihnen daher einzelne Begriffe in kurzer und hoffentlich verständlicher Form.

Um Ihnen die Suche zu erleichtern, haben wir die Begriffe alphabetisch sortiert. Auch wird unser Glossar sukzessive ergänzt.

Sollten Sie konkrete Fragen zur Immobilienverwertung haben, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, wir beraten Sie unverbindlich in einem ausführlichen Gespräch.

Fälligkeitsmitteilung

Sobald der lastenfreie Eigentumserwerb durch den Käufer gesichert ist, teilt der Notar mit, dass der Kaufpreis an den Verkäufer zu zahlen ist.

Flurnummer

Jedes Flurstück – dies entspricht in der Regel einem Grundstück – hat eine exakte Flurnummer

Flurstück

Ein Flurstück ist amtlich vermessener und in der Regel vermarkter (mit einer Grenze versehener) Teil der Erdoberfläche. Das Flurstück ist in Flurkarten, Liegenschaftskarten sowie in Katasterbüchern und -plänen ausgewiesen. Das sogenannte Liegenschaftskataster weist jedes Flurstück mit einer eigenen Flurstücksnummer bzw. Grundstücksnummer aus.

Fremdkapital

Als Fremdkapital bezeichnet man alle finanziellen Mittel, die leihweise von einem Dritten zur Verfügung gestellt werden. Bei den Dritten handelt es sich um Unternehmen, Banken oder Privatpersonen. Man unterscheidet zwischen kurz-, mittel- und langfristigem Fremdkapital.