Immobilien-Glossar

Im Bereich der Immobilien gibt es viele Fachbegriffe, die nicht jedem bekannt sind, so dass es zu Missverständnissen und Fehlinterpretationen kommen kann.

In unserem Immobilien-Glossar erklären wir Ihnen daher einzelne Begriffe in kurzer und hoffentlich verständlicher Form.

Um Ihnen die Suche zu erleichtern, haben wir die Begriffe alphabetisch sortiert. Auch wird unser Glossar sukzessive ergänzt.

Sollten Sie konkrete Fragen zur Immobilienverwertung haben, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, wir beraten Sie unverbindlich in einem ausführlichen Gespräch.

Gebäudeversicherung

Jeder Eigentümer einer Immobilie sollte im eigenen Interesse eine Gebäudeversicherung unterhalten. Die Gebäudeversicherung entschädigt Schäden, die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel entstehen

Gemeinschaftseigentum

Zum Gemeinschaftseigentum gehören alle Teile des Grundstücks und des Gebäudes, die nicht zum Sondereigentum zählen. Dazu gehören zum Beispiel alle Gebäudeteile, die für den Bestand und die Sicherheit des Gebäudes notwendig sind, beispielsweise Dach, Treppenhaus, Fassade, Fahrstuhl, Strom- und Wasserleitungen sowie Außenanlagen. Alle Eigentümer sind gemeinsam für die Instandhaltung verantwortlich.

Grundbuch

Ein öffentliches Register für Grundstücke. Jedes Grundbuchblatt beginnt mit dem Bestandsverzeichnis. Es enthält die genaue Bezeichnung sowie Angaben zur Lage, Wirtschaftsart und Größe des Grundstücks. In weiteren drei Abteilungen sind der Eigentümer und eventuelle Belastungen des Grundstücks eingetragen, zum Beispiel Wege- und Leitungsrechte oder Grundschulden. Kraft Gesetzes wird vermutet, dass der im Grundbuch eingetragene Verkäufer auch Eigentümer des Grundstücks ist

Grundbuchauszug

Der Grundbuchauszug ist die Abschrift aller Eintragungen im Grundbuch. Er wird für die Beleihungsprüfung anhand der Beleihungsunterlagen sowie vor dem Kauf einer Immobilie benötigt. Der Antrag auf Erteilung eines Grundbuchauszugs muss beim zuständigen Grundbuchamt erfolgen und kann von jedem angefordert werden, der ein berechtigtes Interesse darlegt. 

Grunderwerbssteuer

Die Grunderwerbsteuer wird einmalig beim Kauf oder Erwerb von Wohnungen sowie bebauten oder unbebauten Grundstücken erhoben. Seit dem 1. Januar 1997 beträgt diese in Deutschland 3,5 Prozent des Kaufpreises.

Grundschuld

Ein Mittel zur Kreditsicherung, das im Grundbuch eingetragen wird. Die Grundschuld ist nach deutschem Sachrecht das dingliche Recht, aus einem Grundstück oder einem grundstücksgleichen Recht (beispielsweise einem Wohnungseigentum oder einem Erbbaurecht) die Zahlung eines bestimmten Geldbetrages zu fordern. Sie ähnelt der Hypothek, ist aber im Gegensatz zu dieser nicht an eine bestimmte Forderung gebunden. Im Gegensatz zur Hypothek erlischt die Grundschuld nicht kraft Gesetzes, wenn das abgesicherte Darlehen zurückgezahlt wird.

Grundsteuer

Die Grundsteuer ist in Deutschland eine Steuer auf alle Arten von Immobilien- und Grundbesitz. Die gesetzliche Grundlage bildet das Grundsteuergesetz (GrStG). Die Grundsteuer wird von den Kommunen erhoben, wobei unterschiedliche Hebesätze Anwendung finden. Als Hebesatz wird der Faktor bezeichnet, der zur Ermittlung der Steuerschuld angewendet wird.

Grundstück

Ein Grundstück ist ein durch amtliche Vermessung, im Grundbuch mit eigener Nummer verzeichneter, räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche. Ist vom Grundstück die Rede, ist rechtlich
auch das aufstehende Gebäude erfasst