Immobilien-Glossar

Im Bereich der Immobilien gibt es viele Fachbegriffe, die nicht jedem bekannt sind, so dass es zu Missverständnissen und Fehlinterpretationen kommen kann.

In unserem Immobilien-Glossar erklären wir Ihnen daher einzelne Begriffe in kurzer und hoffentlich verständlicher Form.

Um Ihnen die Suche zu erleichtern, haben wir die Begriffe alphabetisch sortiert. Auch wird unser Glossar sukzessive ergänzt.

Sollten Sie konkrete Fragen zur Immobilienverwertung haben, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, wir beraten Sie unverbindlich in einem ausführlichen Gespräch.

Instandhaltungsrücklage

Nach dem Wohneigentumsgesetz ist die Instandhaltungsrücklage eine vorgeschriebene Rücklage zum Erhalt einer Gemeinschaftsimmobilie, in die alle Miteigentümer regelmäßig einen Pauschalbetrag entrichten. Aus dieser Rücklage werden größere Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an dem gemeinschaftlichen Eigentum wie die Erneuerung des Daches oder der Fassade finanziert. Der von allen Miteigentümern aufzubringende Betrag richtet sich nach der Wohnfläche der einzelnen Eigentumswohnungen.