Immobilien-Glossar

Im Bereich der Immobilien gibt es viele Fachbegriffe, die nicht jedem bekannt sind, so dass es zu Missverständnissen und Fehlinterpretationen kommen kann.

In unserem Immobilien-Glossar erklären wir Ihnen daher einzelne Begriffe in kurzer und hoffentlich verständlicher Form.

Um Ihnen die Suche zu erleichtern, haben wir die Begriffe alphabetisch sortiert. Auch wird unser Glossar sukzessive ergänzt.

Sollten Sie konkrete Fragen zur Immobilienverwertung haben, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, wir beraten Sie unverbindlich in einem ausführlichen Gespräch.

Verkehrswert

Der Verkehrswert bezeichnet den aktuellen Marktwert einer Immobilie. Die Ermittlung des Verkehrswertes ist im § 194 Baugesetzbuch geregelt. Hier wird der Verkehrswert durch den Preis bestimmt, der am Stichtag der Wertermittlung im Falle eines Verkaufes am Grundstücksmarkt zu erzielen wäre. Ist das Grundstück zudem bebaut, kommen noch der Wert der Immobilie und der Außenanlagen hinzu.

Vorkaufsrecht

Besteht ein Vorkaufsrecht, kann der Berechtigte das Grundstück anstelle des Käufers zu den gleichen
Bedingungen vom Eigentümer erwerben. Kraft baugesetzlicher Bestimmungen kann z. B. der Gemeinde ein Vorkaufsrecht zustehen. Dies prüft der Notar durch Anfrage bei der zuständigen Gemeinde im Rahmen seiner Vollzugstätigkeit.