Der Verkehrswert bezeichnet den aktuellen Marktwert einer Immobilie. Die Ermittlung des Verkehrswertes ist im § 194 Baugesetzbuch geregelt. Hier wird der Verkehrswert durch den Preis bestimmt, der am Stichtag der Wertermittlung im Falle eines Verkaufes am Grundstücksmarkt zu erzielen wäre. Ist das Grundstück zudem bebaut, kommen noch der Wert der Immobilie und der Außenanlagen hinzu.