BGH stärkt Mieterrechte bei Schönheitsreparaturen

Muss ich streichen oder nicht? Oft streiten sich Mieter und Vermieter beim Auszug um Schönheitsreparaturen. Kein Wunder, denn was im Mietvertrag ist nicht immer rechtmäßig.

 

Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) stärkt die Rechte von Mietern bei Schönheitsreparaturen. Sie müssen eine unrenoviert übernommene Wohnung auch dann nicht beim Auszug streichen, wenn sie das dem Vormieter gegenüber einmal zugesagt haben.

Das haben die obersten Zivilrichter in Karlsruhe entschieden. Eine solche Abmachung habe keinen Einfluss auf die Verpflichtungen von Mieter und Vermieter aus dem Mietvertrag (Az. VIII ZR 277/16).