Notare – ohne sie geht nichts beim Immobilienkauf

Beim Erwerb einer Immobilie führt kein Weg am Notar vorbei. Damit zwischen Käufer und Verkäufer alles korrekt abläuft, ist seit ca. 500 Jahren gesetzlich geregelt, dass Immobilienkaufverträge über einen Notar abgewickelt und von diesem beurkundet werden müssen.

Dies hat drei Gründe:
Der Staat will sicherstellen, dass bei Geschäften von so großer Tragweite alles mit rechten Dingen zugeht.
Zweitens soll es möglichst wenig Streit geben, der die Gerichte belastet.
Und drittens verdient unser Staat ja auch daran, über die Grunderwerbssteuer. Hier sorgt der Notar dafür, dass diese gezahlt wird, bevor der neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen wird.

Der Notar soll beiden Partien beratend zur Seite stehen und die ganze Transaktion überwachen. Geld darf erst dann fließen, wenn die Auflassungsvormerkung zugunsten des Käufers im Grundbuch steht. Die Vormerkung beantragt der Notar, sobald der Kaufvertrag geschlossen ist. Dieser Eintrag stellt sicher, dass der Verkäufer die Immobilie nicht mehr belastet oder anderweitig veräußert. Der Notar überprüft auch, ob die Grundschulden des Verkäufers gelöscht sind, und ob zum Beispiel Vorkaufsrechte bestehen. Sobald die Immobilie lastenfrei ist, wird der Käufer vom Notar informiert und der Kaufpreis ist fällig. Bestätigt der Verkäufer den Eingang der Kaufsumme, beantragt der Notar die Eigentumsumschreibung im Grundbuch.

Während der gesamten Abwicklung können sich die Parteien mit Fragen an den Notar wenden. Dies kostet nicht extra, da die Gebühren für den Notar immer nach dem Wert der Immobilie berechnet werden.