Bestellerprinzip verhindern – Verbraucher schützen - Online-Petition

Bundesjustizministerin Barley will das sogenannte "Bestellerprinzip" bei Immobilienkäufen einführen.

Der Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband e.V. wendet sich mit einer Petition gegen das geplante Bestellerprinzip.

5 Argumente gegen das Bestellerprinzip

1. Durch das Bestellerprinzip steigen die Kaufpreise

Hauptziel ist die Entlastung der Immobilienkäufer. Doch viele Experten befürchten, dass genau dieses durch  die Einführung des Bestellerprinzips möglicherweise gar nicht erreicht wird. Der Grund dafür ist, dass viele Verkäufer die Maklercourtage auf den Kaufpreis aufschlagen könnten.

2. Reduzierung der Kaufnebenkosten

Hier ist vor allem die Senkung der Grunderwerbssteuer gefragt. Diese ist von Bundesland zu Bundesland     unterschiedlich geregelt und bewegt sich in einem Rahmen von 3,5 % bis 6,5 % des Kaufpreises.

3. Schwächung der Käuferposition

Es wird erwartet, dass durch das Bestellerprinzip fast nur noch der Verkäufer als Besteller auftritt und somit den Makler bezahlen muss. In der Praxis kann das jedoch zu einigen Problemen für die Käuferseite führen, denn der Makler stünde nur noch dem Verkäufer als Berater zur Verfügung, während der Käufer bei seiner womöglich größten Investitionsentscheidung auf sich allein gestellt sei, so der IVD-Bundesverband in seiner Stellungnahme.

4. Verkäufer müssen Immobilien verstärkt selbst vermitteln

Hier lauerten für den Käufer dabei Risiken, so der IVD: „Führt der Verkäufer den Verkauf in Eigenregie durch, werden im Verkaufsprozess zahlreiche Fragen nicht angesprochen, sodass Kauf und Verkauf von Fehlvorstellungen begleitet werden. Vorhandene Mängel bleiben unaufgedeckt. Im schlimmsten Fall kommt es zum Fehlkauf. Die Einschaltung eines Immobilienmaklers dient somit dem Verbraucherschutz. Wer ein Bestellerprinzip fordert, setzt den Schutz der Verbraucher aufs Spiel“.

5. Einschränkung bei der Berufsausübungsfreiheit der Makler

Der Ring Deutscher Makler (RDM) sieht Makler gar in ihrem Recht auf Ausübung der Berufsfreiheit betroffen. Eine Regelung, die zwingend die Zahlung der Maklerprovision bei privaten Immobilienkäufer durch den Verkäufer bestimme, sei eine unzulässige Einschränkung der Berufsausübungsfreiheit, nach Artikel 12, Abs. 1. Grundgesetz, heißt es in einer Stellungnahme des Verbands.

Wir als Makler bitten hier um Ihre Unterstützung. Hier gelangen Sie zur Online-Petition des IVD.