Immobilienkauf - Bei Zwangsversteigerungen ist Vorsicht geboten

Da die Immobilienpreise nicht nur in den Städten, sondern auch in ländlichen Räumen immer weiter steigen, hoffen immer mehr Menschen bei Zwangsversteigerungen ein Schnäppchen zu machen.

 

Dies trifft laut dem Verband Privater Bauherren (VPB) allerdings nur bedingt zu. Auch bei Zwangsversteigerungen richtet sich das Einstiegsgebot nach dem Verkehrswert vergleichbarer Objekte in der Nachbarschaft. Liegt die Immobilie in einer teuren Lage, schlägt sich das auch auf den Verkehrswert nieder. „Schnäppchen“ sind also eher die Ausnahme.

Käufer haben außerdem keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Innenbesichtigung der Immobilie. Hier muss sich der Käufer auf das gerichtliche Gutachten verlassen und mit einer Besichtigung von außen zufriedengeben.

Falls der Verkäufer doch mit einer Besichtigung von innen einverstanden ist, sollte diese immer zusammen mit einem eigenen Gutachter erfolgen, dieser weiß genau, wo er nach versteckten Mängeln und Schwachstellen suchen muss.

Bei Interesse an Zwangsversteigerungen ist das jeweilige Amtsgericht zuständig. Von den Rechtspflegern dort erhält man alle nötigen Informationen. Bekommt man bei einer Versteigerung dann den Zuschlag für eine Immobilie, wird zunächst eine Zuschlagsgebühr fällig, außerdem müssen gegebenenfalls gleich zehn Prozent des Verkehrswerts als Sicherheit hinterlegt werden. Zusätzliche Notariatsgebühren fallen nicht an, alle Formalitäten werden vom Amtsgericht erledigt.