Sollte ein alter Immobilienkredit gegen einen neuen getauscht werden?

Da die Immobilienzinsen kürzlich noch weiter gefallen sind, nachdem die Europäische Zentralbank die angepeilte Zinswende verschoben hat, erscheint es sinnvoll momentan darüber nachzudenken.

Allerdings müssen Banken Ihre Kunden nicht aus Krediten entlassen, wenn die Verträge noch keine 10 Jahre laufen. Die Banken müssen das nur tun, wenn der Kunde seine Immobilie verkauft, z.B. wegen einer Trennung.

Auch wenn die Bank den Kreditnehmer vorzeitig aus dem Vertrag entlässt, müssen Verbraucher eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Dies ist eine Entschädigung für die Bank, da dieser bei einer vorzeitigen Kündigung Zinszahlungen entgehen. Die Vorfälligkeitsentschädigung ist in etwa so hoch, wie die Zinsen, die der Kunde noch bis zur Restlaufzeit des Kredits zahlen müsste.

Deshalb lohnt es sich im Normalfall nicht, innerhalb der ersten 10 Jahre umzuschulden. Viel wichtiger ist es, sich um eine günstige Anschlussfinanzierung zu kümmern.

Läuft ein Vertrag bereits seit mehr als 10 Jahren, kann dieser mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt werden ohne dass Strafzinsen anfallen, und ein neuer günstigerer Kredit abgeschlossen werden.