Das Landgericht München hat nun die bayerische Mitpreisbremsenverordnung für unwirksam erklärt, wegen Formfehlern.
Die Landesregierung in München habe es versäumt, exakt jene Gemeinden zu bestimmen, in denen aus ihrer Sicht ein angespannter Wohnungsmarkt herrscht und deshalb die Mieten gebremst werden müssen.
Am 24. Juli 2017 besserte die Landesregierung München zwar nach, doch das gefällte Urteil bezog sich auf einen Streit, der sich im Zeitraum davor abspielte.
Der festgestellte Formverstoß führt insgesamt zur Unwirksamkeit der Verordnungen von 2015 und 2016.