Damit soll erreicht werden, dass Bestandsmieten für einen bestimmten Zeitraum – z.B. fünf Jahre lang - eingefroren werden können. Auch wenn neue Verträge geschlossen werden, sollen die Mieten nicht höher als der Mietspiegel liegen dürfen. Auch bei Modernisierungen von Wohnraum sollen Mieterhöhungen begrenzt werden.
Der Gesetzentwurf für das Volksbegehren wird von Verfassungsrechtlern ausgearbeitet, diese haben schon in einem Gutachten dargelegt, dass eine gesetzliche Mietpreisbegrenzung auf Landesebene möglich ist. Dieses Gutachten wurde zwar für Berlin erstellt, die verfassungsrechtlichen Fragen könnten aber jederzeit auf Bayern übertragen werden.
Der Mieterverein sammelt nun Mitstreiter für das Volksbegehren, die Münchner SPD ist bereits dabei.