Mietpreisbremse in Bayern wird erweitert

Bayern erlässt eine neue Verordnung zur Mietpreisbremse um rechtliche Unklarheiten zu beseitigen, die auch deutlich mehr Städte und Gemeinden beinhaltet.

Diese Verordnung, die gleichzeitig die Mieterschutzverordnung vom 10.11.2015 ablöst, soll ab dem 7.8.2019 gelten.

In dieser neuen Verordnung sind 162 bayerische Gemeinden erfasst, bisher waren es nur 137 Kommunen. Hinzu kommen 62 neue Städte und Gemeinden, 37 Kommunen aus der alten Verordnung werden gestrichen.

Die Miete darf in den genannten Gebieten bei neu abgeschlossenen Mietverträgen höchstens zehn Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Neubauten und umfassend modernisierte Wohnungen sind hiervon ausgeschlossen.

Die neue Verordnung ist gültig bis zum 31.7.2020.

Weiterhin gilt in den genannten 162 Städten und Gemeinden auch zusätzlich eine reduzierte Kappungsgrenze für Mieterhöhungen, das heißt, die Miete darf in laufenden Mietverhältnissen um nicht mehr als 15 Prozent (anstatt 20 Prozent) und nicht über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus erhöht werden.

Die Mieterschutzverordnung in den 162 Kommunen verlängert auch die Kündigungssperrfrist, wenn vermieteter Wohnraum in Eigentumswohnungen umgewandelt wird. Käufer können den Mietern erst nach Ablauf von zehn Jahren (anstatt drei Jahren) seit der Veräußerung zum Zwecke des Eigenbedarfs oder der Verwertung kündigen.