Der Energieausweis – was sagt dieser eigentlich aus?

Der Energieausweis ist ein Dokument, das Daten zur Energieeffizienz und zu den anfallenden Energiekosten eines Gebäudes liefern soll. Er soll einen Vergleich zwischen Immobilien ermöglichen, den Miet- oder Kaufinteressenten in ihre Miet- oder Kaufentscheidung einfließen lassen können. So haben potenzielle Käufer oder Mieter schon bei der Besichtigung das Recht, unaufgefordert einen Einblick in den Energieausweis des Hauses zu bekommen. Mit dem Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zum 1. November 2020, das die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ablöst, sind nunmehr nicht nur Verkäufer und Vermieter, sondern auch Makler verpflichtet, einen Energieausweis vorzulegen. Bereits bei der Wohnungsbesichtigung müssen Mieter und Käufer in der Regel einen Einblick in den Energieausweis erhalten. Doch ist für den Laien nicht unbedingt ersichtlich, was genau die Zahlen auf dem Ausweis aussagen und vor allem, mit welchen Energiekosten zu rechnen ist.

Es muss zwischen zwei Varianten unterschieden werden, dem Bedarfs- und dem Verbrauchsausweis.

Bedarfsausweis: Der Bedarfsausweis basiert auf einem technischen Gutachten, wie hoch der theoretische Energiebedarf eines Gebäudes aufgrund seiner Bauweise sein sollte. In die Beurteilung fließen alleine bauliche Aspekte ein, wie die Beschaffenheit der Gebäudehülle, die Art der Heizungsanlage oder die Qualität der Fenster.

Verbrauchsausweis: Der Verbrauchsausweis hingegen basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner eines Hauses. Hierbei wird der gemessene Verbrauch aller Wohnungen des Gebäudes von mindestens drei Abrechnungsperioden herangezogen. Es gibt also nur einen Energieausweis für das ganze Haus, nicht für einzelne Wohnungen.

Wichtig hierbei: Bei älteren Mehrfamilienhäusern ist ein Verbrauchsausweis nur dann zulässig, wenn diese mindestens fünf Wohneinheiten haben. Hintergrund: Bei kleineren Wohnhäusern könnte der Verbrauchswert wegen eines sehr sparsamen oder sehr verschwenderischen Heizverhaltens einzelner Bewohner stark verfälscht sein. Bei neueren Gebäuden, die ab 1. November 1977 errichtet wurden, ist der Verbrauchsausweis auch für Gebäude mit weniger als fünf Einheiten zulässig. Grund: Zu diesem Datum trat die erste Wärmeschutzverordnung in Kraft. Häuser, die ab diesem Zeitpunkt gebaut wurden, sind daher besser gedämmt als ihre Vorgänger.

Egal ob Verbrauchs- oder Bedarfsausweis, das Dokument besteht immer aus fünf Seiten.

Auf der ersten Seite finden Käufer und Mieter allgemeine Angaben zum Gebäude, wie die Adresse, die Anzahl der Wohnungen, das Baujahr des Gebäudes oder Infos zu den wesentlichen Energieträgern für Heizung und Warmwasser. Bei Energieausweisen, die nach dem 1. Oktober 2009 ausgestellt wurden, sind auf dieser Seite auch Aussagen zur Nutzung erneuerbarer Energien und zum Lüftungskonzept zu finden.

Ebenfalls auf diesem ersten Blatt wird in einem Kasten vermerkt, welches Verfahren zur Berechnung des Energieausweises herangezogen wurde – also ob es sich um einen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis handelt.

Auf Seite zwei oder drei des Energieausweises können Mieter und Käufer auf einer Farbskala von grün bis rot ablesen, ob sie es mit einem besonders energieeffizienten Gebäude zu tun haben, oder ob die Immobilie eher wenig sparsam mit Energie umgeht. Dabei zeichnen sich Niedrigenergiehäuser durch Werte im grünen Bereich aus, ältere und unsanierte Gebäude erkennt man durch hohe Werte im roten Bereich. Bei Energieausweisen ab dem 01.05.2014 finden sich auf der Skala Einstufungen von A+ bis H, die die Energieeffizienzklassen anzeigen. Diesen Einstufungen sind außerdem Bedarfs-, beziehungsweise Verbrauchskennwerte von 0 bis >250 Kilowattstunden pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr zugeordnet.

Neben den Energieeffizienzklassen werden außerdem je nach Ausweistyp der Energiebedarf, beziehungsweise der Energieverbrauch angezeigt. Die Farbskala zeigt dabei immer zwei Werte an: Beim Bedarfsausweis den Endenergiebedarf und den Primärenergiebedarf, beim Verbrauchsausweis den Endenergieverbrauch sowie den Primärenergieverbrauch. So sind die verschiedenen Werte zu verstehen:

Beim Bedarfsausweis zeigt der Endenergiebedarf die Energiemenge für Heizung, Warmwasserbereitung und Lüftung an, die das Gebäude jährlich braucht. Je kleiner er ist, desto besser. In die Berechnung fließen auch Daten wie Wandstärke, Dämmung oder Wetterbedingungen mit ein.

Beim Verbrauchsausweis zeigt der Endenergieverbrauch an, wie viel Energie in den vergangenen drei Jahren pro Quadratmeter durchschnittlich benötigt wurde, um das Gebäude zu beheizen. Der Wert hängt natürlich auch sehr stark vom Verhalten der Hausbewohner ab.

Auf Seite vier des Energieausweises können Vorschläge für eine energetische Modernisierung der Immobilie enthalten sein.

Auf Seite fünf finden Sie noch einige Erläuterungen zum Energieausweis.