Nach dem Wohneigentumsgesetz ist die Instandhaltungsrücklage eine vorgeschriebene Rücklage zum Erhalt einer Gemeinschaftsimmobilie, in die alle Miteigentümer regelmäßig einen Pauschalbetrag entrichten. Aus dieser Rücklage werden größere Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an dem gemeinschaftlichen Eigentum wie die Erneuerung des Daches oder der Fassade finanziert. Der von allen Miteigentümern aufzubringende Betrag richtet sich nach der Wohnfläche der einzelnen Eigentumswohnungen.