Immobilien-Glossar

Im Bereich der Immobilien gibt es viele Fachbegriffe, die nicht jedem bekannt sind, so dass es zu Missverständnissen und Fehlinterpretationen kommen kann.

In unserem Immobilien-Glossar erklären wir Ihnen daher einzelne Begriffe in kurzer und hoffentlich verständlicher Form.

Um Ihnen die Suche zu erleichtern, haben wir die Begriffe alphabetisch sortiert. Auch wird unser Glossar sukzessive ergänzt.

Sollten Sie konkrete Fragen zur Immobilienverwertung haben, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, wir beraten Sie unverbindlich in einem ausführlichen Gespräch.

Sachmängel

Wenn das Grundstück oder Bauwerk nicht die vereinbarte, von Käufer und Verkäufer vorausgesetzte oder für die gewöhnliche Verwendung geeignete Beschaffenheit hat, spricht man von Sachmängeln. Die Haftung des Verkäufers für Sachmängel wird bei „gebrauchten“ Immobilien häufig ausgeschlossen. Bei Verbraucherverträgen und beim Kauf neu hergestellter Bauwerke ist eine vertragliche Abweichung von der gesetzlichen Haftung des Verkäufers für Sachmängel nur eingeschränkt zulässig.

Sondereigentum

Sondereigentum ist Teil des Wohnungseigentums. Es umfasst alle Teile eines Gebäudes und Grundstücks, die nicht zum Gemeinschaftseigentum gehören. Welche Teile das Sondereigentum umfasst, wird in der Teilungserklärung sowie der Gemeinschaftsordnung geregelt. Sondereigentum muss nicht zwingend zusammenhängend bestehen. Neben Wohnräumen können auch Kellerräume, Grundstücksabschnitte, Garagen oder Mansarden zum Sondereigentum gezählt werden.

Sondernutzungsrecht

Ein Sondernutzungsrecht ist im deutschen Wohnungseigentumsrecht das Recht, bestimmte Flächen und Gebäudeteile des Gemeinschaftseigentums allein zu nutzen und schließt die anderen Wohnungseigentümer von jeglicher Nutzungsmöglichkeit aus. Sondernutzungsrechte können in einer Eigentümergemeinschaft sowohl von Anfang an als auch nachträglich begründet werden. Haupt-Anwendungsfälle des Sondernutzungsrechts sind Stellplätze, Gartenflächen, Terrassen, Dachböden und Kellerabteile.

 

Haupt-Anwendungsfälle des Sondernutzungsrechts sind Stellplätze, Gartenflächen, Terrassen, Dachböden und Kellerabteile

Haupt-Anwendungsfälle des Sondernutzungsrechts sind Stellplätze, Gartenflächen, Terrassen, Dachböden und Kellerabteile