Immobilien-Glossar

Im Bereich der Immobilien gibt es viele Fachbegriffe, die nicht jedem bekannt sind, so dass es zu Missverständnissen und Fehlinterpretationen kommen kann.

In unserem Immobilien-Glossar erklären wir Ihnen daher einzelne Begriffe in kurzer und hoffentlich verständlicher Form.

Um Ihnen die Suche zu erleichtern, haben wir die Begriffe alphabetisch sortiert. Auch wird unser Glossar sukzessive ergänzt.

Sollten Sie konkrete Fragen zur Immobilienverwertung haben, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, wir beraten Sie unverbindlich in einem ausführlichen Gespräch.

Teileigentum

Das Teileigentum zählt zum Sondereigentum. Als Teileigentum werden Räume bezeichnet, die nicht zu Wohnzwecken dienen und nur zu einem Anteil zum eigenen Wohnungseigentum zählen. Als Teileigentum gelten z.B. Garagen, Läden oder Büros.

Tilgung

Der Begriff Tilgung meint die Rückführung des Darlehens. Ein Kreditnehmer nimmt bei der Bank einen Kredit auf und gleicht diese Schuld wieder aus, indem er sie tilgt – also zurückzahlt. Höhe und Fälligkeit der Tilgungsraten sind bei der Finanzplanung durch Aufstellung eines Tilgungsplanes zu berücksichtigen.