Immobilien-Glossar

Im Bereich der Immobilien gibt es viele Fachbegriffe, die nicht jedem bekannt sind, so dass es zu Missverständnissen und Fehlinterpretationen kommen kann.

In unserem Immobilien-Glossar erklären wir Ihnen daher einzelne Begriffe in kurzer und hoffentlich verständlicher Form.

Um Ihnen die Suche zu erleichtern, haben wir die Begriffe alphabetisch sortiert. Auch wird unser Glossar sukzessive ergänzt.

Sollten Sie konkrete Fragen zur Immobilienverwertung haben, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, wir beraten Sie unverbindlich in einem ausführlichen Gespräch.

Umlage von Betriebskosten

Der Vermieter darf Betriebskosten auf den Mieter umlegen – vorausgesetzt, dass diese umlagefähig sind und dass im Mietvertrag eine entsprechende Vereinbarung getroffen wurde. Der Mieter muss also nur dann Nebenkosten zusätzlich zur Miete zahlen, wenn das im Mietvertrag wirksam vereinbart ist. Nur bestimmte Betriebskosten dürfen auf den Mieter umgelegt werden, welche Betriebskosten umlagefähing sind ist in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) in § 2  geregelt.

Unbedenklichkeitsbescheinigung

Die Umschreibung des Eigentums an einem Grundstück auf den Käufer setzt in der Regel die Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung voraus. Diese wird durch das Finanzamt nach Zahlung der
Grunderwerbsteuer ausgestellt und direkt dem Notar übermittelt.